Praxisorganisation
Hier finden Sie die wichtigsten Abläufe und Regelungen in unserer Praxis kurz und übersichtlich erklärt.
Krankenversicherungskarte und sogenannte "Praxisgebühr"
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) müssen
Sie einmal im Quartal, d.h. jeweils ab 1. Januar, 1. April, 1.Juli und
1. Oktober, Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Die sogenannte
"Praxisgebühr" (=Kassengebühr) von 10,- € wurde
inzwischen erfreulicherweise ab 2013 abgeschafft.
Der Wegfall der Kassengebühr hat entgegen mancher Vermutung keine Auswirkung auf den sog.Überweisungsvorbehalt, d.h. für einen Facharztbesuch sollten Sie weiterhin eine Überweisung haben!
Wir bitten Sie daher, bei Ihrem ersten Besuch im Quartal Ihre Karte mitzubringen.
Bei darauf folgenden Besuchen benötigen wir Ihre Karte nicht mehr,
da unsere EDV die Erstvorlage im Quartal erfaßt und speichert.
Sprechstunde - ÖffnungszeitenKassengebühr
Die (Kern-) Sprechstundenzeiten finden Sie hier.
Unsere Praxis ist darüberhinaus morgens ab etwa 8:00
geöffnet, z.B. für Blutentnahmen oder zur Abholung von
Rezepten etc., und auch zwischen den Sprechstundenzeiten finden
häufig noch Untersuchungen oder Termine statt. Während der
angegebenen Sprechzeiten bin ich (in aller Regel) persönlich
für Sie da. Auch sind nach spezieller Vereinbarung Termine
außerhalb der Sprechzeit möglich.
Termine und Reihenfolge der Behandlung
Da wir fest davon überzeugt sind, daß ein gut
organisiertes Terminwesen für alle Beteiligten, vor allem aber
für Sie als Patienten, nur Vorteile bringt, haben wir eine
Terminvergabe eingeführt. So bitten wir Sie, grundsätzlich
telefonisch oder per email einen Termin zu vereinbaren.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen, den Ablauf in unserer Praxis auch für Sie reibungsloser zu gestalten.
Trotzdem versichern wir Ihnen, daß Sie für jeden notwendigen Arztbesuch noch kurzfristig, meist am selben Tag, einen Termin
innerhalb unserer Sprechzeiten bekommen, aber auch hier kann ein Anruf
Ihnen mögliche Wartezeiten ersparen. Sollten Sie dennoch "einfach
so" vorbeikommen wollen, werden wir Sie natürlich auch gerne
behandeln, haben Sie in diesem Falle aber Verständnis dafür,
daß wir Terminpatienten grundsätzlich nach Termin und nicht
nach Eintreffen im Wartezimmer behandeln, diese also auch trotz
kürzerer Wartezeit vorziehen.
Eine maximale Wartezeit können wir Ihnen ohne Termin nicht garantieren!
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Rezepte
... können Sie vorbestellen, sofern es sich um
Wiederholungsrezepte einer laufenden (Dauer-) Behandlung handelt. Wenn
Sie sie telefonisch oder per E-mail am Vortag bestellen, entsteht keine
Wartezeit für Sie. Manchmal ist aber ein ärztliches
Gespräch über die Behandlung nötig, dies teilen wir
Ihnen mit. Siehe auch hier.
Überweisungen
Hier gilt das gleiche wie für Rezepte:
Routineüberweisungen (Gynäkologe, Augenarzt z.B.) können
vorbestellt werden. Unser Team wird Sie immer nach dem Grund der
Überweisung fragen, da wir eine Diagnose bzw. Fragestellung auf
dem Überweisungsschein vermerken müssen. Weitere Information hier.
Laboruntersuchungen
Die Blutentnahme für Laboruntersuchungen erfolgt grundsätzlich nur vormittags
bis etwa 10:30 Uhr, da die Proben anschließend in unser Labor
transportiert werden. Wenn Proben zu lange lagren, werden die Werte
verfälscht.
Allgemein gilt, daß Sie hierzu nüchtern kommen
sollten, d.h. ohne Frühstück oder nährstoffhaltige
Getränke (Milch, Fruchtsaft). Wasser oder ungesüßter
Tee ist erlaubt, ebenso sollten Sie Ihre Medikamente eingenommen haben. Dies ist wichtig, da sonst z.B. Blutdruckmessungen o.ä. nicht sinnvoll sind!
Bescheinigungen
Kurze ärztliche Bescheinigungen erstellen wir in aller
Regel sofort. Für aufwendigere Bescheinigungen, Atteste oder
gutachterliche Äußerungen benötigen wir etwas mehr
Zeit, wir werden Ihnen mitteilen, wenn diese zur Abholung bereit
liegen.
Teilweise sind Bescheinigungen oder Zeugnisse aber auch nicht im
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten,
insbesondere, wenn sie privat veranlaßt sind. Diese müssen
Sie dann selbst zahlen. Ein ganz typisches Beispiel ist z.B. eine
Bescheinigung für eine Reiserücktrittsversicherung. Wir
teilen Ihnen dies einschließlich der Kosten
selbstverständlich zuvor mit und rechnen korrekt nach der
gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Sollten für solche privaten Bescheinigungen Zusatzuntersuchungen
nötig sein, müssen wir auch diese nach der GOÄ abrechnen.
Hausbesuche
Als Hausarzt führe ich selbstverständlich bei gegebener medizinischer Notwendigkeit
im Einzelfall auch Hausbesuche durch. Haben Sie aber bitte
Verständnis dafür, daß ich dies nur in wirklich
begründeten Fällen tun kann und berufsrechtlich auch nur dann
zu Lasten der GKV darf.
Zudem sind oft in der Praxis weitergehende Untersuchungen oder
Behandlungen möglich, die vor Ort bei Ihnen nur unzureichend
durchführbar sind.
Notfälle
... im eigentlichen Sinne sind glücklicherweise eher selten!
Man muß zwei Arten von Notfall unterscheiden:
1.) Akut aufgetretene lebensbedrohliche Zustände. Hier sollten Sie ohne Zeitverzug mit der Rettungsleitstelle (Tel. 112) Kontakt aufnehmen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Notfall-Seite!
2.) "Kleine" Notfälle, bei denen ich Ihnen als
Hausarzt helfen kann, werden selbstverständlich noch am selben Tag
gesehen oder beraten. Wir bitten dann möglichst um einen kurzen
Anruf vorab, damit für Sie keine Wartezeiten entstehen.
Sollte einmal wegen eines Notfalls für die anderen
Patienten die Wartezeit länger werden, bitten wir um
Verständnis, denn schließlich kann eine solche Situation
jeden einmal betreffen!
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